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PURETECH-BENZINMOTOREN
Kompaktere, leichtere, leistungsfähigere Benzinmotoren
PureTech-Benzinmotoren helfen Ihnen, Ihren Kraftstoffverbrauch zu kontrollieren und gleichzeitig von der Dynamik Ihres DS zu profitieren.
Unsere Ingenieure konnten durch die Reduzierung von Größe und Gewicht unserer Motoren und die Verwendung innovativer reibungsarmer Materialien eine deutliche Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs erzielen.
Sauberere Motoren
BLUEHDI
Effizienz & Fahrvergnügen, geschickt kombiniert
Abgasreinigung der neuesten Generation
DAS WLTP-VERFAHREN
Realistischere Verbrauchsangaben
Das WLTP (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ist ein neues Fahrzeuggenehmigungsverfahren innerhalb der Europäischen Union, das einen neuen Prüfzyklus und neue Vorgaben zur Messung von Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen und reglementierten Schadstoffen von Leichten Fahrzeugen* unter genormten (Labor-)Bedingungen festlegt.
Das WLTP-Verfahren ersetzt das bisherige Genehmigungsverfahren (NEFZ), das 1992 in Kraft getreten ist. Seit September 2017 sind alle neuen Modelle, die erstmals auf den Markt kommen (neue EG-Typgenehmigung), nach WLTP genehmigt. Ab September 2018 müssen alle erstmals zugelassenen PKW (und leichte Nutzfz. Gruppe I) eine WLTP-Genehmigung haben. Dieses neue Labor-Prüfverfahren wird durch die Messung von Schadstoffen im realen Fahrbetrieb ergänzt: Real Driving Emission (RDE).
Das neue WLTP-Verfahren wird den Verbrauchern ein genaueres Bild über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen ihres Fahrzeugs vermitteln.
*Leichte Fahrzeuge = Pkw und leichte Nutzfahrzeuge < = 3,5 Tonnen
Dank kluger technologischer Entscheidungen, die im Vorgriff auf die Vorschriften getroffen wurden (SCR bei Diesel und GPF bei Benzin), sind unsere Fahrzeuge bereits nach WLTP (ab September 2018 für alle Pkw vorgeschrieben) zugelassen, was der tatsächlichen Nutzung durch die Kunden näher kommt.
Der Kunde steht bei uns im Mittelpunkt. Aus diesem Grund haben wir uns stets für die Einführung von Verfahren eingesetzt, die für die Kundennutzung repräsentativ sind, und bemühen uns, neuen Protokollen zuvorzukommen, um technologisch an der Spitze zu bleiben.
Als Beweis für unsere Transparenz veröffentlichen wir auf unserer Website seit 2016 den Verbrauch unserer Modelle und seit März 2018 ihre NOx-Emissionen unter realen Nutzungsbedingungen nach einem Protokoll, das gemeinsam mit NGOs (T&E und FNE) entwickelt und von einer unabhängigen dritten Stelle (Bureau Veritas) zertifiziert wurde.
Änderungen an den standardisierten Prüfverfahren
- Emissionswertermittlung unter Berücksichtigung optionaler Ausstattungselemente des Fahrzeugs
- Erhöhte Länge der während der Testzyklen zurückgelegten Strecke
- Messungen im Testzyklus bei höheren Geschwindigkeiten
- Dabei stärkeres Abbremsen und Beschleunigen, kürzere Standzeiten, in Verbindung mit realitätsnäherem Fahrverhalten
- Erhöhte Dauer der Testzyklen
Eines der vorrangigen Ziele des neuen WLTP-Verfahrens ist es, eine bessere Darstellung der tatsächlichen Einsatzbedingungen von Fahrzeugen und ihrer aktuell verbauten Technologien bei der Genehmigungserteilung zu gewährleisten.
Das WLTP-Verfahren definiert strengere Testbedingungen und ein dynamischeres Fahrprofil als der in den 90er Jahren entwickelte vorherige NEFZ-Zyklus. Die Gestaltung des WLTP-Zyklus wurde auf der Grundlage realer Fahrdaten durchgeführt, während der NEFZ-Zyklus auf theoretischen Fahrprofilen basierte.
WLTP liefert zudem genauere Werte, da es die Spezifikationen jedes einzelnen Fahrzeugs berücksichtigt, einschließlich aller Zusatzausstattungen, die einen erheblichen Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen haben können. WLTP-Messwerte sind in einigen Fällen höher als die NEFZ-Messwerte für das gleiche Fahrzeug. Dies bedeutet aber nicht, dass sich die Performance im Hinblick auf den Kraftstoffverbrauch verschlechtert hat. Die höheren WLTP-Messwerte begründen sich lediglich in der neuen Messmethode, die auf einer strengeren und umfangreicheren Prüfgrundlage basiert, so jedoch die tatsächliche Fahrzeugnutzung besser widerspiegelt.
NEFZ | WLTP | |
---|---|---|
Starttemperatur | 14°C | 20-30°C |
Zykluszeit | 30 min | 20 min |
Standzeitanteil | 13% | 25% |
Zykluslänge | ca. 23 km | ca. 11 km |
Geschwindigkeit |
Durchschnitt: 46,6 km/h Maximum: 131 km/h |
Maximum: 121 km/h Durchschnitt: 4 kW |
Antriebsleistung |
Durchschnitt: 7 kW Maximum: 47 kW |
Durchschnitt: 4 kW Maximum: 34 kW |
Einfluss Sonderausstattung, Klimatisierung und Rollwiderstand. | Sonderausstattungen werden für Gewicht, Aerodynamik und Rollwiderstand berücksichtigt. Keine Klimaanlage | Berücksichtigt gegenwärtig nur den Rollwiderstand. |
EMISSIONEN UNTER REALEN FAHRBEDINGUNGEN
Real Driving Emissions - RDE
WLTP ist die Abkürzung für "Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure".
Dies ist ein neues globales Testverfahren, das eine realistischere Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs ermöglicht. Ab September 2018 müssen alle erstmals zugelassenen PKW und leichte Nutzfz. der Gruppe I nach WLTP genehmigt sein. Das WLTP-Genehmigungsverfahren wird schrittweise das alte NEFZ-Verfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ersetzen.
Der Kraftstoffverbrauch und die Emissionen eines Fahrzeugs hängen immer vom Fahrstil jedes Einzelnen ab, weshalb eine große Menge an weltweit gesammelten Daten als Bezug für den WLTP-Standard zusammengetragen wurde. Aus diesen Daten wurden vier repräsentative Prüf-Phasen mit vier Durchschnittsgeschwindigkeiten definiert: Niedrig, Mittel, Hoch und Höchstwert.
Während jeder dieser Prüf-Phasen werden verschiedene Situationen (Bremsen, Beschleunigen, Stoppen) auf unterschiedliche Weise gemessen, um die alltäglichen Fahrsituationen abzubilden. Aus der Kombination dieser Phasen ergibt sich der so genannte "Fahrzyklus".
Bei Benzin-, Diesel-, Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeugen wird der ermittelte Kraftstoffverbrauch für jede der vier repräsentativen Phasen deklariert, zusammen mit einem daraus errechneten kombinierten Gesamtwert.
Das Inkrafttreten des WLTP- Genehmigungsverfahrens bedeutet, dass der in den Fahrzeugdokumenten angegebene Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen die im realen Fahrbetrieb emittierten Werte genauer widergeben.
Das WLTP-Verfahren, das individuelle Ausstattungs-Optionen (wie z. B. Winterreifen oder Glasdach) berücksichtigt, ermöglicht es, realistischere Werte basierend auf der genauen Konfiguration Ihres Fahrzeugs zu erhalten.
Realistischere Werte bedeuten natürlich auch, dass sich die deklarierten Verbrauchs- und Emissionswerte für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren erhöhen werden, wohingegen sich die deklarierte Reichweite von Elektrofahrzeugen (einschließlich Plug-in-Hybride) verringert. Dies kann ebenso zu einer Erhöhung der für diese Fahrzeuge zu leistenden CO₂-basierten Kfz.-Steuer führen.
In Deutschland wird die Kfz.-Steuer für WLTP-genehmigte Fahrzeuge wie folgt berechnet:
- bei Erstzulassung bis zum 31.08.2018 auf Basis des korreliert umgerechneten kombinierten CO₂-Emissionswertes nach NEFZ-Standard (siehe EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)),
- bei Erstzulassung ab dem 01.09.2018 auf Basis des in den Fz.-Dokumenten deklarierten kombinierten CO₂-Emissionswertes nach WLTP-Norm.
Die eigentliche Berechnungsmethode bleibt zunächst zwischen NEFZ und WLTP unverändert.
RDE ist die Abkürzung für "Real Driving Emissions" (Emissionen im realen Fahrbetrieb). Dies ist ein neues Verfahren zur Messung von Schadstoffemissionen wie Stickoxiden (NOx) und Partikel.
Wie der Name schon sagt, erfolgen RDE-Messungen auf offenen Straßen unter realen Fahrbedingungen, nicht im Labor. Diese Messungen werden unter Verwendung einer intelligenten Vorrichtung namens PEMS (Portable Emissions Measurement System) durchgeführt, die während der Prüfung am Heck des Fahrzeugs angebracht ist.
Euro 6 ist die derzeit geltende Abgas-Norm, die die Grenzwerte für Schadstoffemissionen festlegt. Sie definiert Höchstwerte für Partikel- und Stickoxidemissionen (NOx), die niedriger sind als bei der vorhergehenden Euro 5-Norm.
Ab September 2018* tritt die Euro 6-Norm in eine zweite Stufe ein: die Euro 6c-Norm. Diese gibt noch niedrigere Grenzwerte als die vorherige Stufe für die Partikelemissionen bei Fahrzeugen mit Benzinmotor vor.
*Gilt für die Erstzulassung von neuen PKW und leichten Nutzfz. der Gruppe I. Für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen (EG-Typgenehmigung) sind diese neuen Vorschriften bereits ein Jahr vorher anzuwenden.