VERTRAGSGARANTIEN

 
DS Automobiles Vertragsgarantien

 
Wir helfen Ihnen, Ihren DS in Topform zu halten, damit Sie ihn uneingeschränkt genießen können.
 
 
VERTRAGSGARANTIE: 2 JAHRE
Für alle Fahrzeuge ab Erstzulassungsdatum bzw. Endablieferungsdatum 1. November 2001 gilt eine 2-jährige Neuwagengarantie. Diese gilt für alle DS Automobiles Personenwagen für 24 Monate ab Erstzulassungsdatum bzw. Auslieferung, je nachdem, welches Datum früher liegt - ohne Kilometerbegrenzung. 
DURCHROSTUNGSGARANTIE: 12 JAHRE
Sie erhalten eine sichere Langzeitgarantie gegen Durchrostung. Einzige Voraussetzung: Sie lassen Ihren Wagen gemäß Service- und Garantieheft warten, d.h. einer Korrosionsschutzprüfung durch uns unterziehen und entsprechende Eintragungen im Service- und Garantieheft vornehmen. 
LACKGARANTIE: 2 JAHRE
Zur Behebung eines Fehlers an der Originallackierung, wird Ihr Fahrzeug vollständig oder teilweise neulackiert.  
BATTERIEGARANTIE: 8 JAHRE
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen gilt für die Antriebsbatterie von Ihrem DS Elektro- oder Plug-in-Hybirdfahrzeug eine Garantie von 8 Jahren oder 160.000 km bezogen auf 70 % der Batteriekapazität. 
Sie profitieren automatisch von dieser Garantie, wenn Sie ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug, das jünger als 2 Jahre alt ist, in einem DS STORE/DS SALON erwerben. DS Automobiles hilft Ihnen dabei, Ihr Fahrzeug leistungsfähig, zuverlässig und sicher zu halten. So genießen Sie optimalen Schutz und können Ihr Fahrzeug immer entspannt nutzen - Sie können sich auf uns verlassen.
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